Änderungen in der Berufskraftfahrer-Qualifikation

Im Dezember 2020 wurden das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und die dazugehörige Verordnung (BKrFQV) erneuert. Es haben sich ein paar Änderungen ergeben, die mit der Veröffentlichung in Kraft getreten sind.

Grundsätzlich hat sich gegenüber der Grundqualifizierung und Weiterbildung nicht allzu viel geändert. Weiterhin muss die Weiterbildung über einen Zeitraum von 35 Unterrichtseinheiten und je Modul von 7 Zeitstunden besucht werden. Weiterhin wird es keine Prüfung bei der Weiterbildung – den umgangssprachlichen “Modulen” – geben.

Die Ausbildungsstätten müssen nun alle durch die nach Landesrecht zuständige Behörde zugelassen werden. Dass wie bisher etwa Fahrschulen ohne separate Zulassung schulen durften, ist nicht mehr zulässig.

Fahrerqualifizierungsnachweis
(c) Bundesdruckerei GmbH, Berlin

Zwei relativ gravierende Änderungen wird es geben:

Es wird der Fahrerqualifizierungsnachweis eingeführt. Bisher wurde die erfolgreiche Teilnahme an der Grundqualifizierung oder der Weiterbildung mit dem Eintrag der “95” auf der Rückseite des Führerscheins dargestellt. Ab Mai 2021 gehört das der Vergangenheit an. Dann wird es neben dem Führerschein, der Fahrerkarte und ggf. dem ADR-Schulungsnachweis eine weitere Karte geben: den Fahrerqualifizierungsnachweis.

Diesen gibt es in vielen anderen Staaten der EU bereits länger und wird in Deutschland nun ebenfalls umgesetzt. Auf der Vorderseite sieht er der Fahrerkarte sehr ähnlich. Auf der Rückseite sind die Führerscheinklassen und das Ablaufdatum zu finden. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird nach der Beantragung wie die Fahrerkarte sofort zugeschickt.

Auch wird es die ursprüngliche Form der Teilnahmebescheinigungen bald nicht mehr geben. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg wird für Deutschland das Berufskraftfahrerqualifikationsregister führen. Hier werden nun alle Daten der Module von den Ausbildungsstellen eingetragen und hinterlegt. Daher auch die Pflicht zur Anerkennung der Ausbildungsstätten.

Bei Fragen rund um die Weiterbildung zur Berufskraftfahrerqualifizierung stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

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