Änderungen in der Berufskraftfahrer-Qualifikation

Im Dezember 2020 wurden das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und die dazugehörige Verordnung (BKrFQV) erneuert. Es haben sich ein paar Änderungen ergeben, die mit der Veröffentlichung in Kraft getreten sind. Grundsätzlich hat sich gegenüber der Grundqualifizierung und Weiterbildung nicht allzu viel geändert. Weiterhin muss die Weiterbildung über einen Zeitraum von 35 Unterrichtseinheiten und je Modul von 7 Zeitstunden besucht werden. Weiterhin wird es keine Prüfung bei der Weiterbildung – den umgangssprachlichen “Modulen” – geben. Die Ausbildungsstätten müssen nun alle durch die nach Landesrecht zuständige Behörde zugelassen werden. Dass wie bisher etwa Fahrschulen ohne separate Zulassung schulen durften, ist nicht mehr zulässig. Zwei […]