Dürfen Zurrgurte geknotet sein?

Dass die beiden Enden eines Zurrgurts nicht miteinander verknotet werden dürfen, ist allgemein bekannt. Doch wie sieht es mit einem sogenannten „Tüdelknoten“ irgendwo mitten im Gurtband aus?

Wer sich mit Angeln ein wenig auskennt, weiß, wie ein Knoten die Stabilität einer Angelschnur beeinträchtigen kann. Befindet sich beispielsweise ein Knoten in der Schnur – abgesehen von dem am Haken – und ein relativ kleiner Fisch zieht kräftig dagegen, reißt die Schnur oft sehr schnell. Bei einem Zurrgurt verhält es sich ähnlich: Sobald ein Knoten im Gurtband vorhanden ist und Zugkraft darauf wirkt, schneidet sich das Band im Knoten selbst ein und wird schwächer. Ein Knoten reduziert die Tragkraft des Gurts erheblich und erreicht oft nicht einmal die auf dem Label angegebene Zurrkraft.
Wenn auf dem Etikett etwa eine Zurrkraft (LC) von 2.000 daN angegeben ist, reißt der Gurt mit Knoten oft bereits bei 1.700–1.800 daN. Ein Knoten beeinträchtigt die Stabilität also noch stärker als ein Einschnitt und ist deshalb absolut verboten