Darf ein Zurrgurt gekürzt/abgeschnitten werden?

Gerade bei Kleintransportern sind Standard-Zurrgurte oft zu lang – meist werden Gurte mit einer Länge von 8 Metern bereitgestellt, obwohl häufig nur etwa 4 Meter benötigt werden. Doch darf das überstehende Losende des Gurtes, also der längere Abschnitt ohne Ratsche, gekürzt werden? Die Antwort lautet eindeutig: Ja. Hersteller haben dies schon immer toleriert. Zurrgurte werden in großen Längen gewebt, eingefärbt und dann auf die vom Kunden gewünschte Länge zugeschnitten. Das Kürzen hat keinerlei Einfluss auf die Zugfestigkeit oder die auf dem Etikett angegebenen Werte.

Seit März 2023 ist diese Praxis nun auch offiziell in den Regelwerken verankert: Die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 3.1 erlaubt das Kürzen von Zurrgurten ausdrücklich und schafft damit Klarheit.