Aktuell passiert einiges bei den für die Ladungssicherung so wichtigen Richtlinien der VDI 2700. Mit dem am 01.06.2026 in Kraft tretenden ➡ Blatt 16 für die Ladungssicherung in Fahrzeugen bis 7,5 t zGg ist dann aber wohl zunächst einmal alles veröffentlicht. Doch was ist neu, gerade im Hinblick auf neue Technologien in den Fahrzeugen?
VDI 2700 Blatt 16: Das ändert sich ab Juni 2026
Es sind zwar noch ein paar Blätter in Arbeit, diese sind jedoch nach meinem Wissen noch nicht bereit zur Veröffentlichung – auch nicht als sogenannter Gründruck, also als Entwurf.
Vom Grundsatz her ist gar nicht so viel neu in Blatt 16. Wichtig ist, dass trotz der vielen neuen Technologien in den Fahrzeugen die bisher geltenden Beschleunigungsansätze unverändert bleiben.
Beschleunigungsansätze und Fliehkraft: Die physikalischen Vorgaben bleiben unverändert
Bei Fahrzeugen bis 2 t zGg bleibt es bei 0,9 * FG in Fahrtrichtung, 0,7 * FG zu den Seiten und 0,5 * FG gegen die Fahrtrichtung. Fahrzeuge bis 3,5 t zGg müssen in Fahrtrichtung 0,8 * FG aufnehmen, zu den Seiten wird von 0,6 ausgegangen, während nach hinten maximal 0,5 angenommen werden. Bei Fahrzeugen über 3,5 t zGg bleibt ebenfalls unverändert, dass 0,8 * FG nach vorne als Bremskraft sowie jeweils 0,5* FG als Fliehkraft zu den Seiten und als Beschleunigungskraft nach hinten anzusetzen sind.
Dies wurde durch die beteiligten Prüf- und Testorganisationen immer wieder nachgewiesen.
Einfach gesprochen wird in der Überarbeitung auch davon ausgegangen, dass An- und Einbausysteme, die ohne Spezialwerkzeug entfernt werden können, als Fahrzeugaufbau gelten. Alles andere wird als Ladung betrachtet. Und sowohl Aufbau als auch Bausysteme müssen selbstverständlich in der Lage sein, die auftretenden Kräfte sicher aufzunehmen.
Neue Pflichten für Hersteller von Fahrzeugeinrichtungen und Aufbausystemen
Für die Auf- und Einbausysteme werden die Hersteller, Inverkehrbringer sowie die Einbaubetriebe etwas mehr in die Pflicht genommen. Diese müssen – beispielsweise über die Betriebsanleitung – klare Angaben machen, welches Leergewicht die eingebauten Materialien aufweisen. Eigentlich logisch, aber die Fahrzeuge verlieren durch diese Einbauten eben spürbar an Nutzlast.
Schutzgitter und Leiteraufsätze, mit denen beispielsweise Dachdecker gerne unterwegs sind, müssen in Zukunft dauerhaft mit der maximal möglichen Belastung gekennzeichnet sein.
Ladungssicherung im Kleintransporter: Praxisregeln für KEP-Dienste und Regalfahrzeuge
Bei den Paket- und Kurierdiensten (KEP-Branche) hat sich ebenfalls nur wenig geändert. Die formschlüssige Ladungssicherung, beispielsweise im Kleintransporter (mit nur geringen Lücken zwischen den Paketen sowie zu den Wänden), ist nach wie vor zulässig.
Bei Regalfahrzeugen ist zu ergänzen, dass die Ladung dort im Regelfall als gesichert gilt. Auch wenn mal ein einzelnes Paket herunterfallen könnte, ist hierbei primär entscheidend, dass die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu keinem Zeitpunkt negativ beeinflusst werden.
Rechtssicherheit im Betrieb: Unternehmensspezifische Anweisungen erstellen
Zum Abschluss wird noch empfohlen, unternehmensspezifische Anweisungen zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung zu erstellen. Durch solche maßgeschneiderten Vorgaben kann im Betrieb eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Ladungssicherung nachhaltig sichergestellt und dokumentiert werden.
Fazit zur neuen VDI 2700 Blatt 16
Ladungssicherung ist auch im Kleintransporter wichtig. Mit der aktuellen Überarbeitung sind auch die Hersteller von Fahrzeugeinrichtungen mehr in die Pflicht genommen worden.
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