Nein, Brennholz ist kein Grünschnitt!

In meinem Beitrag, dass ➡ Fischernetze keine Ladungssicherungsnetze sind, bin ich zwar bereits auf das Thema Netze eingegangen. Aber dies möchte ich hier nun fortsetzen und klarstellen, dass Brennholz kein Grünschnitt ist. Und am Ende gibt es natürlich auch wichtige Tipps.

Hintergrund: Einer meiner Nachbarn hat einen einfachen Anhänger und fährt im Herbst 2017 an mir vorbei – den Anhänger voll mit Brennholz. Wenn der Anhänger für das Gewicht zugelassen ist, dann ist das ja kein Problem (wobei ich daran auch meine Zweifel anbringen möchte).

Was aber war das für ein Netz, das er benutzte? Als ich ihn darauf ansprach, sagte er: „Du hast selber gesagt, dass das Netz für Grünschnitt genutzt werden darf!“

Klarstellung zum Thema Grünschnitt

In der VDI 2700 Blatt 3.3. wird Grünschnitt so definiert, dass es sich um Materialien handelt, die leicht durch den Fahrtwind verwehen können. Das sind z.B. kleine Äste, Blätter oder Gras. Dass die Abdecknetze/gewirkten Netze lediglich zum Schutz gegen das Verwehen sind, ist darin auch definiert. Diese sind also nicht zur Ladungssicherung geeignet. Abgesägte Baumstämme können nicht vom Winde verweht werden. Sie können aber zu tödlichen Geschossen werden, wenn eine plötzliche Vollbremsung gemacht werden muss, weil einem etwa die Vorfahrt genommen wird. Daher hat die VDI-Richtlinie das so definiert.

Was kann das „Fischernetz“?

Abdecknetz

Zunächst muss nochmal erklärt werden, dass gemäß der VDI 2700 Blatt 3.3 die Netze sich nicht mehr als 30 cm unter Flächendruck dehnen dürfen. Wenn wir uns das Bild oben anschauen, dann ist das aber deutlich überschritten. Dazu wird das Netz mit Gummibändern gehalten. Wir wissen, dass in Fahrtrichtung 0,8 Fg wirken. Das bedeutet, dass die Ladung in Fahrtrichtung mit etwa 80 % des Ladungsgewichtes gesichert sein muss. Wie sollen die Gummibänder das sichern? Das ist in keiner Weise möglich. Und auch mein Nachbar schafft es nicht, die Physik auszuhebeln.

Hier haben die Hölzer nahezu keine Ladungssicherung. Der dickste Stamm wurde mit einer Seilwinde auf den Hänger gezogen, die dann auch noch drangeblieben ist. Dennoch kann der Stamm in alle Richtungen „wandern“. Auch ist ersichtlich, dass das Netz nicht vollflächig über den Anhänger gezogen wurde. So kann der „Grünschnitt meines Nachbarn“ zu einer Gefahr für ihn und die anderen Verkehrsteilnehmer werden.

Appell: Augen auf bei der Ladungssicherung

Wenn Sie Brennholz transportieren müssen, dann machen Sie das bitte mit…

  • einem Anhänger, der dafür zugelassen ist
  • einem Anhänger, der auch die nötige zulässige Gesamtmasse hat
  • einem Anhänger, bei dem die Bracken/Seitenwände die Möglichkeit zur formschlüssigen Ladungssicherung geben
  • möglichst viel Formschluss zu den anderen Baumstücken und zu den Bracken! Nutzen Sie dazu mindestens ein Netz aus Gurtband, das die auftretenden Kräfte aufnehmen kann. Dann sind die Chancen größer, dass das Brennholz auch tatsächlich im Kamin und nicht in einem anderen Auto landet.

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