Praxisbeispiele: Ist dieser Zurrgurt zugelassen oder eher nicht?

Aus gegegenem Anlass habe ich in einigen Social-Media-Gruppen für Ladungssicherung verschiedene Zurrgurt-Etiketten vorgestellt. Sind die Gurte mit diesen Etiketten/Labeln für den Güterverkehr auf den Straßen zugelassen oder eher nicht? Man spricht gemeinhin von Fälschungen oder Fake-Gurten. Manchmal ist das sicherlich so, aber nicht immer kann von Fälschungen gesprochen werden.

 

Anbei ein Label, das in den sozialen Medien und in Fachkreisen für ziemlich überraschende Antworten geführt hat – auf die Frage, ob dieses Label bei einem Zurrgurt zugelassen ist. 

Ganz klar, der Gurt mit diesem Label ist absolut in Ordnung. Das GS-Zeichen ist beim TÜV Rheinland nachprüfbar und es ist aktuell. Der Hersteller oder Inverkehrbringer steht mit PVHS drauf.

Die meisten negativen Feedbacks kamen wegen der Norm NEN-EN 12195-2. NEN ist quasi die niederländische DIN. Dass viele die DIN stehen haben wollten, hat doch sehr überrascht. Auch andere Länder in Europa haben Normen! Alle Kräfte, der Hinweis, dass der Gurt nicht zum Heben verwendet werden darf, die Länge und alles andere sind klar zu erkennen.

Das Label ist zwar aufgenäht, jedoch ist deutlich zu erkennen, dass die weiteren Daten auch ins Gurtband eingenäht wurden. Das verlangt die Norm ebenfalls ausdrücklich, für den Fall, dass ein Label mal abgehen sollte.

Dieser Gurt ist also absolut in Ordnung!

 


 

Hier das Label eines Gurtes, das 2019 in einer Kontrolle auftauchte. Ist dieses Label zugelassen oder nicht? In der Diskussion bei Facebook & Co. gab es schier unerschöpfliche Meinungen dazu.

Fakten: Der Zurrgurt hat die in der DIN EN 12195-2 geforderten Angaben erfasst. Ungewöhnlich ist sicherlich, dass das Label aufgenäht statt eingenäht wurde. Das ist so jedoch nicht verboten, kommt allerdings sehr selten vor. Die Norm verlangt allerdings, dass die wichtigsten Daten zur Sicherheit noch mal eingenäht sind. Das fehlt hier gänzlich.

Ein weiterer Indikator ist die Aussage: “Minimum Breaking Force – 2.000 daN – (When New)”. Ja, was ist denn ein neuer Gurt? Nie genutzt, zehn Mal genutzt? Entweder hat der Gurt einen LC oder nicht.

Bis auf diese beiden Punkte ist das Etikett eine ordentliche Arbeit. Beides sind allerdings klare Indikatoren, dass der Gurt nicht zugelassen ist.

 


Ein weiteres Beispiel eines Zurrgurt-Etiketts. Die Label müssen gemäß DIN EN 12195-2:2001 blau, braun oder grün sein – abhängig vom Werkstoff, aus dem das Gurtband hergestellt wurde. Bilateral gibt es gerade ein weißes Etikett für ein Hochleistungsgarn, das aktuell noch nicht genormt ist.

Hier dieses Etikett: Es ist gelb – und das ist bei Polyester nicht zugelassen.

Foto: (C) Alfred Lampen

Des Weiteren reden wir in daN (DekaNewton) und nicht in kN, wenn es um Ladungssicherung geht. 

Dieser Gurt ist in Summe nicht zugelassen für die Ladungssicherung!

 

Foto: (C) Alfred Lampen

Der Hersteller hat jedoch dazugelernt: Die nächste Generation wurde in der richtigen Farbe hergestellt und die Daten wurden auch etwas vervollständigt.

Denoch ist auch hier noch nicht alles in Ordnung! Weil beispielsweise der STF (die Vorspannkraft) fehlt und immer noch in kN gekennzeichnet wird.

 


Weitere Beispiele folgen nach und nach…

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