
Man liest leider sehr wenig darüber, dennoch hat es bereits im Mai 2020 Änderungen in der DIN EN 12640 gegeben. Damit verliert die bisherige Norm ihre Gültigkeit. Die DIN EN 12640 regelt die Mindestanforderungen an Zurrpunkte an Transportfahrzeugen etc.
Dies sind die Änderungen:
- Sie gilt nun auch für alle intermodialen Einheiten wie etwa Container sowie neu auch für kleine Nutzfahrzeuge unter 3,5 t zGM.
- Die Kraft der Zurrpunkte wurde im Bereich der kleinen Kfz bis 3,5 t zGM neu geregelt:
- Fahrzeuge mit weniger als 0,75 t zGM mindestens 400 daN je Zurrpunkt (NEU)
- Fahrzeuge von 0,75 t bis 3,5 t zGM mindestens 600 daN je Zurrpunkt (GEÄNDERT)
- Fahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t zGM mindestens 800 daN je Zurrpunkt
- Fahrzeuge von 7,5 t bis 12 tzGM mindestens 1.000 daN je Zurrpunkt
- Fahrzeuge von mehr als 12 t zGM und intermodiale Einheiten mindestens 2.000 daN je Zurrpunkt
Weitere Regelungen zur Norm für Zurrpunkte
- Die Schienen, die insbesondere in Kleintransportern genutzt werden, sind nun ebenfalls endlich geregelt. Diese müssen die og. Kräfte auf einer Länge von einem Meter dreimal aufnehmen können.
- Diese Norm gilt jedoch nicht für „Lieferfahrzeuge“, wie bspw. Sprinter oder Crafter. Hier hat weiter die DIN EN 27956 ihre Gültigkeit.
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