Ladungssicherung im Paketdienst

Ladungssicherung im Paketdienst

Lange Zeit hat die Ladungssicherung in der KEP-Branche eine untergeordnete Rolle gespielt. Das hat sich zuletzt aber deutlich geändert. Die Paketdienste sind immer mehr in den Fokus der Kontrollbehörden geraten. Dabei geht es nicht nur um Dinge wie Lenk- und Ruhezeiten oder Arbeitszeiten. Daher stellt sich die Frage bei der Ladungssicherung im Paketdienst: „Was muss, was darf, was geht – und vor allem: warum auch die Paketdienste?“

Im Sprinter oder auf der Wechselbrücke machen fast alle Paketdienste das gleiche. Sie beladen die Fahrzeuge in alle Richtungen mit Formschluss. Was aber, wenn das Fahrzeug nicht voll wird? Wie sollen die diversen Güter gesichert werden? Neben den Paketen in allen Formen und Größen werden auch z.B. Auspuffanlagen, Säcke oder Teppichrollen über die klassischen Paketdienste transportiert.

Ladungssicherung im Paketdienst

Beim Verkehr zwischen den Niederlassungen ist das im Grunde ganz einfach durch Netze zu lösen. Die meisten Wechselbehälter sind mittlerweile auch nach DIN EN 12642 Code XL zertifiziert – auch wenn in der Norm verankert ist, dass diese nicht für Wechselbehälter gilt. Dazu habe ich mich bereits vor ein paar Wochen ausgelassen. Wenn wir davon ausgehen, dass eine Wechselbrücke etwa 5.000 kg geladen hat, dann muss man unterstellen, dass die Wände die Ladung halten können. Doch was ist mit den 0,5 Fg, die gegen die Fahrtrichtung gesichert werden müssen? In diesem Beispiel 2,5t …

Da die Brücke nicht immer voll wird, muss nach hinten ein Netz gespannt werden. Auch wenn die Wechselbrücke voll wird, muss unbedingt ein Netz gespannt werden, da neben der Ladungssicherung auch die Arbeitssicherheit zählt.

Sicherung im Zustellfahrzeug

Bei den Zustellfahrzeugen kommt noch hinzu, dass sich mit jedem Kunden und mit jedem Stopp die Ladeeinheit auf der Ladefläche verändert. Wie soll der Zusteller also die Ladung den Tag über sichern? Eben das kann er nicht, wenn er keine Hilfsmittel hat!

Hier ist die Themenvielfalt an Fahrzeugen und Möglichkeiten deutlich höher. Die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 16 regelt das ein wenig. Ein gravierender Punkt ist dabei, dass diese Richtlinie besagt, dass ein Paket ruhig mal herunterfallen darf. Für die Verkehrssicherheit ist das vollkommen uninteressant. Wer den Schaden zahlt, wird nachher in §412 HGB geregelt.

Auch im Zustellbereich bietet sich daher das Netz zur rückwertigen Ladungssicherung an. Dabei ist es aber ebenfalls wichtig, eine vernünftige Ladeeinheit zu bilden, da das Netz sonst keine Chance hat. Hier gilt ebenfalls, wie in einem der letzten Artikel geschildert, dass die „Fischernetze“ keine Ladungssicherungsnetze sind. Hier müssen vernünftige Netze – am besten aus Gurtband – genutzt werden. Bei der Ausstattung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Zusteller geeignete Hilfsmittel bekommt. Ein „Netz von der Stange“ ist im Regelfall eher nicht geeignet.

Gutachten von Zertifizierern

Es gibt tatsächlich auch große namhafte Zertifizierer in Deutschland, die es Paketdiensten gestatten und auch zertifizieren, dass keine Hilfsmittel zur Ladungssicherung benötigt werden. Man geht dabei davon aus, dass der KEP-Dienstleister nach vorne in Fahrtrichtung und zu den Seiten die Pakete gut und stramm stapelt. Gegen die Fahrtrichtung, also nach hinten, wird die Ladung dann abfallend im 45°-Winkel geladen. So weit, so gut – und auch für mich logisch.

Was ist aber, wenn auf den letzten Metern Säcke oder gar Gefahrgut geladen werden? Säcke können sich nicht selbst sichern und lassen sich auch nur äußerst schwer verkeilen. Das ADR 7.5.7.1 sagt ganz klar, dass sich das zu transportierende Gefahrgut keinen Millimeter auf der Ladefläche bewegen darf. Das sind Dinge, die in Gutachten explizit ausgeschlossen werden.

Verantwortung von KEP-Dienstleistern

Bekannt ist, dass neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter in der Verantwortung ist. Was machen aber die KEP-Dienstleister in der Verantwortung als Verlader? Ein Zurücklehnen gemäß dem Motto „Das sind nicht unsere Fahrer“ greift nicht. Die meisten Paketdienste haben verstanden, dass sie etwas tun müssen, indem sie z.B. Netze anschaffen. Die Paketdienste sind zu 100 % mit in der Verantwortung zum Thema Ladungssicherung und auch zur gesamten Verkehrssicherheit. Der Verlader, in unserem Fall die Niederlassung des Paketdienstes, kann der Verantwortung nur gerecht werden, wenn neben ordentlich ausgestatteten Fahrzeugen diese auch monatlich auf vollumfängliche Verkehrssicherheit kontrolliert werden. Hierbei ist auch eine positive Kontrolle zu dokumentieren. Offensichtliche Mängel müssen dann fest- und abgestellt werden.

Kontrollen werden mehr

Die Kontrolldichte bei Paketdiensten wird immer enger. Dabei ist es egal, ob es sich um den Zustell- oder Fernverkehr handelt. Mittlerweile werden allerdings die Fahrer meist nur noch in gravierenden Fällen herangezogen. Stattdessen wird der Fahrzeughalter belangt, wenn es darum geht, ein verkehrssicheres Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Auch der Paketlogistiker selbst wird immer öfter als Verlader in die Verantwortung genommen, da auch diese sich mit dem Thema Ladungssicherung beschäftigen müssen – ob sie wollen oder nicht. Und wenn dem ersten Geschäftsführer oder Niederlassungsleiter der Führerschein wegen Verstößen gegen §22 StVO (60 € und 1 Punkt) abgenommen wird, werden auch die letzten es sicherlich verstanden haben.

Fazit

Zur Verkehrssicherheit gehören neben der Ladungssicherung auch ein gültiger Führerschein, ein aktueller Verbandskasten oder auch ein Auto, das mit ordentlichen Reifen, Blinkern, Spiegeln etc. unterwegs ist. Dafür sind der Fahrer, der Fahrzeughalter und der Paketdienstleister verantwortlich. Bei Gefahrgut – wozu auch LQ gehört (!!!) – muss zwingend darauf geachtet werden, dass dieses niemals frei auf der Ladefläche steht oder liegt.

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5 Gedanken zu „Ladungssicherung im Paketdienst

  1. Hallo… Viele große Unternehmen greifen auf Speditionen zurück… Diese schicken dann XL Code Plan Sattel… Darauf werden dann die losen Sendungen verladen… Zwischen Plane und Planken wird einfach Pappe geschoben… Nach hinten wird mit so einer Kunststoffwand mit Sperrbalken gesichert… Ich habe nirgends gelesen, das die Verladung so erlaubt ist… Wie wird so ein Sattel richtig beladen???

    1. Es gibt Auflieger nach Code XL, die tatsächlich ohne Einsteckbretter die Ladung an der Plane anlegen können. Alle anderen sind eigentlich nicht für die Massenlogistik zugelassen.
      Die hier dargestellte Methode, kenne ich auch noch!

  2. hi, das ist ja geil.
    Also heisst das, in der Paket zustellung von tür zu tür bei jedem kunden alles neu sichern bei Gefahren 30 km und 90 stops. 90 mal sichern a 1 bis 2 min. Im schlimmsten fall 180 min am tag nachsichern. Sind ja nur 3 std. Arbeitszeit. Also fahren die paketzusteller die eh ohne ende aufgebrumt bekommen nochmal 2 bis 3 std lang jeden tag mehr. Dazu die geilen fahrtenzettel (Bücher) die man eigentlich min. Ausgüllen müsste. Eine zwangspause machen auch wenn man fit ist und lieber durchsrbeiten möchte. Aber schön das man nach den 45 min stillstand müde wird aber dann muss man ja weiter arbeiten.
    Danke das wir so flexible arbeiten dürfen.

    Ich habe noch eine anregung.
    Wie wäre es wenn jeder zustellfahrer noch jemand an die hand bekommt das der auch wirklich darauf achtet das wenn man von tür zu tür fährt auch wirklich alles ordentlich gesichert hat.
    Man macht ja auch bei jemdem kunden das netz usw. Vorschriftsmässig wieder dran.

      1. Hallo !
        Ich habe gerade den Artikel gelesen und frage mich, wer veranstaltet Seminare/Schulungen zum Thema ‘Ladungssicherung in Transportern’ ?

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