Neues Jahr – Neue Unterweisungen und neue Schulungsplanung

Die Redewendung „Neues Jahr, neues Glück“ ändere ich in: „Neues Jahr, neue Unterweisungs- und Schulungsplanung“. In sehr vielen Unternehmen beginnen nun die Planungen für Schulungen der Mitarbeiter in diesem Jahr. Auch darf man dabei die Unterweisungen nicht vergessen, die ebenfalls aus verschiedenen Blickrichtungen betrachtet werden müssen.

Die Arbeitssicherheit verlangt zumeist die jährlichen Unterweisungen ebenso wie u.a. das Gefahrgut, die Ladungssicherung und viele andere Bereiche auch. Alle Jahre wieder sind die Organisationen verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu unterweisen. In der ISO 9001 sprechen wir auch davon, dass das Wissen aufrechterhalten werden muss. Dazu gehört sicher das Wissen rund um die eigene Sicherheit.

Welche Themen müssen unterwiesen werden? Kritische Arbeitsplätze, Werkstätten, Gefahrgut…

Die Unterweisungen müssen an jedem Arbeitsplatz und je nach Rolle/Aufgabe durchgeführt werden. In der Werkstatt z.B. reicht es nicht aus, auf die allgemeinen Unterweisungen zurückzugreifen. Als Führungskraft muss sichergestellt werden, dass die Themen, die die Mitarbeitenden betreffen, angesprochen werden. Am Beispiel Werkstatt könnten das Unterweisungen zum Thema Umgang mit Bohrmaschinen, Schleifgeräten oder Schweißgeräten sein.

Im Büro sind diese überflüssig, während der Umgang mit Kopierer oder Aktenvernichter dazugehören könnten. Es ist also rollen- oder arbeitsplatzspezifisch eine Unterweisung durchzuführen. Die Mitarbeiter, die mit Gefahrgütern arbeiten, sind auf diese Themen zu unterweisen – so wie das Personal, das LKWs belädt, entsprechend auf die Beladung hingewiesen werden muss. Wenn Sie sich eine Checkliste oder Schulungsmatrix erstellen, dann haben Sie eine gute Übersicht der Mitarbeiter und Themen.

Wie kann unterwiesen werden?

Unterweisungen können anhand der gültigen Betriebsanweisungen durchgeführt werden. Es muss nicht immer das Tagesseminar sein. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass auch wirklich die aktuellen Unterlagen genutzt werden.

Beim Gefahrgut zum Beispiel kommt es immer wieder vor, dass in den Betriebsanweisungen die alte Symbolik zu finden ist. Das ist mittlerweile schon ein bußgeldrelevanter Tatbestand. Natürlich können eigene Unterlagen/Präsentationen für Unterweisungen genutzt werden. Diese bitte immer wieder auf Aktualität prüfen! Und bauen Sie auch mal aktuelle Themen ein, um die Mitarbeiter „bei Laune“ zu halten.

Kontrolle der Wirksamkeit der Schulung oder Unterweisung

Wir wissen aus dem Qualitätsmanagement, dass zu Schulungen eine Wirksamkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Wie kann diese aussehen? Es gibt tatsächlich Auditoren, denen das Teilnahmezertifikat des Mitarbeiters als Nachweis reicht. Dies kann aber keine ausreichende Wirksamkeitsmessung sein! Denn woher weiß der Vorgesetzte nun, dass der Mitarbeiter auch verstanden hat, was an Themen und Inhalten bei der Schulung/Unterweisung vorgekommen ist?

Die gängigste Methode ist das Gespräch mit dem Mitarbeiter nach seiner Rückkehr. Warum dem Mitarbeiter nicht auch mal über die Schulter schauen? Wenn Mitarbeiter auf Ladungssicherung geschult wurden, kann der Vorgesetzte sich auch einfach mal den Beladeprozess anschauen. Dabei geht es neben der Wirksamkeitsprüfung ebenfalls um seine rechtliche Verantwortung.

Nachweis der Unterweisung muss vollständig sein

Aus eigener Erfahrung möchte ich darauf aufmerksam machen, dass Unterweisungslisten immer vollständig ausgefüllt sein müssen. Zur eigenen Kontrolle sollten die Namen der Mitarbeiter, für die eine jeweilige Unterweisung relevant ist, auf der Liste erscheinen. Nur so kann einigermaßen sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter erreicht werden.

Sollte ein Mitarbeiter bei der Unterweisung nicht vor Ort gewesen sein, etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Mutterschutz, dann muss die Unterweisung schnellstens nach dessen Rückkehr nachgeholt werden. Man spricht von maximal vier Wochen nach Rückkehr der Mitarbeitenden.

Sollten diese jedoch im ganzen Jahr nicht vor Ort gewesen sein, dann muss auf der Nachweis- bzw. Unterschriftenliste ein entsprechender Vermerk angebracht werden. Dieser kann einfach und kurz, wie z.B. „langzeitkrank“ oder „Mutterschutz“, eingetragen werden. Es ist wichtig, anhand der Nachweisliste zu erkennen, dass kein Mitarbeiter vergessen wurde.

Fazit

Wenn eine Schulungs- und Unterweisungsmatrix erstellt und aktuell gehalten wird, dann ist das Risiko gering, dass Mitarbeiter bei Schulungsthemen vergessen werden. Auch ist darüber die Kontrolle der vollständig durchgeführten Schulungen sehr gut möglich. Den Mitarbeitern kann die entsprechende Unterweisung zugewiesen werden. Ob die Schulungen und Unterweisungen gegriffen haben oder ob der Mitarbeiter lediglich seine Zeit „abgesessen“ hat, ist durch eine ordentliche Wirksamkeitsmessung nachvollziehbar.

Bei Fragen oder Feedback zu diesem Beitrag einfach das Kontaktformular benutzen. Gerne geben wir Antwort. Natürlich ist die Kommentarfunktion hier freigeschaltet.

Mit dem Newsletter immer auf dem Laufenden bleiben, was die Themen Qualitätsmanagement, Ladungssicherung und Gefahrgut angeht!

Ein Gedanke zu „Neues Jahr – Neue Unterweisungen und neue Schulungsplanung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.