Ladungssicherung im Kleintransporter

Der Kleintransporter – wo große Kräfte manchmal sinnlos sich entfalten… Wenn man mal einen Blick auf die Ladeflächen der Fahrzeuge wirft, ist das stellenweise sehr gefährlich, was da vonstatten geht.

Immer wieder gibt es auf politischer Ebene Diskussionen, ob und wie man die Kraft dieser „Geschosse“ eingrenzen kann.  Es wird immer wieder über Drosselungen nachgedacht. Umgesetzt haben das bisher einzelne Unternehmen aufgrund von Eigeninitiative. Die Unternehmen denken dabei zum einen an den Schutz der Mitarbeiter und auch an die Kosten des hohen Spritverbrauchs.

Wer fährt typischerweise einen Kleintransporter?

Kleintransporter sind zum Beispiel im schnellen Transport gefragt. Die KEP-Branche, also Paketdienste, arbeitet in der Zustellung sehr stark mit diesem Fahrzeugtyp. Außendienstmitarbeiter, Handwerker, GaLa-Bauer, Logistikunternehmen etc. sind weitere Berufsbereiche, die sehr oft mit diesen Arten von Fahrzeugen im kommerziellen Bereich unterwegs sind.

Gerade durch die Reform der Führerscheinklassen im Jahr 1999 hat es ein nicht unerhebliches Umdenken gegeben. Bis dahin konnte nahezu jeder einen LKW bis 7,49 Tonnen zGM fahren. Danach wurden die Führerscheine „kleiner“. Die neuen Führerscheine für PKW waren nur noch bis 3,5 Tonnen zugelassen. Also wurde für den eigenen Umzug nicht der alte „7,5-Tonner“ gemietet, sondern nur noch die klassische Sprinterklasse.

Auch in der KEP-Branche wurden die Zustellfahrzeuge kleiner. Gab es Anfang der 2000er-Jahre noch einige LKW mit Kofferaufbau im Bereich der 5,5- bis 6,5-Tonner, so sind heute nahezu alle Zustellunternehmen fast nur noch mit 3,5t-LKW unterwegs. Auch damit einhergehend, dass die Fahrer solcher LKW nicht durch die Berufskraftfahrerqualifikation müssen.

Bevorzugt beim Umzug

So hat das Umdenken auch den privaten Bereich erreicht. Früher hatten die großen Verleiher sehr viele LKW mit Kofferaufbauten bis 7,5 t auch für den privaten Mieter angeboten. Heute sind diese LKW beim Verleiher nahezu ausgestorben oder werden für die gewerbliche Miete vorgehalten. Bei privaten Umzügen stehen heute auch oftmals Kleintransporter vor der Tür.

Wer fährt was?

Die geschlossenen Kleintransporter werden oftmals durch Handwerker, Werkstattwagen, Paketdienstler oder Ähnliche gefahren. Insbesondere Handwerker leisten sich dabei einige Fehler. Neben der fehlenden Ladungssicherung durch freistehende Kisten, Säcke etc. werden dann noch – und das ist viel schlimmer – selbst gebaute Regale installiert. Diese werden dann ebenfalls irgendwie an den Wänden und bevorzugt an den Holmen befestigt. Logisch ist, dass der Holm dabei seine Kraft verliert und der Fahrzeugaufbau daher nicht mehr zugelassen ist.

Der Kleintransporter mit Pritsche ist auch ein gern genommenes Fahrzeug, insbesondere zu sehen bei Bauunternehmen, Dachdeckern oder auch bei den „Schrotties“. Die Schrotthändler sind dabei sicherlich ein Sonderfall. Meistens mit alten Autos unterwegs, die selbst kurz vorm Schrottplatz sind. Ladungssicherung ist egal. Waschmaschine draufgeworfen, Metallstangen, Wäscheständer und so weiter und so fort. Hin und wieder legt mal einer einen Ladungssicherungsgurt drüber. Man muss hier hoffentlich nicht erklären, dass dies im Normalfall nicht ausreichend ist.

Auch der Dachdecker oder GaLa-Bauer nutzt diese Fahrzeuge gerne. Wer kennt nicht die Bilder, wenn auf der Ladefläche, der Pritsche, die Rüttelplatte und die Gasflasche frei unter dem grünen „Fischernetz“ hin und her rutschen. Hat man da nicht selbst das Verlangen, schnell an dieser „tickenden Zeitbombe“ vorbeizukommen? Dazu muss auch angemerkt werden, dass diese grünen „Fischernetze“ nicht zur Ladungssicherung zugelassen sind! Dazu später mehr.

MERKE: Bitte niemals selbst am Fahrzeugaufbau irgendwas verändern. Wenn beispielsweise Regale selbst eingebaut und in den Holmen des Fahrzeugs verschraubt werden, verlieren die meisten Fahrzeuge ihre Zulassung und damit auch den Versicherungsschutz. Solange nichts passiert, fragt in den wenigsten Fällen jemand nach. Aber was ist, wenn es zu einem Unfall kommt…

Lösung Fahrzeugeinrichtungen

Es gibt viele namhafte Fahrzeugeinrichter und auch einige weniger bekannte. Aber warum nicht von denen die Fahrzeugeinrichtung einbauen lassen. Ja, es kostet ein paar Euro mehr. Jedoch sind das in der Regel Fachleute, die wissen, wo und wie am Fahrzeug etwas befestigt werden kann und darf. Somit hätte der Handwerker auch die Möglichkeit, seine Ladung zu sichern und vernünftig in entsprechende Kisten oder Regale zu packen. KEP-Dienstleister arbeiten z.B. auch mit Regalfahrzeugen, die extra dafür konzipiert worden sind. Wenn der Fahrzeugbesteller zum Händler geht, dann sind die meisten Hersteller mittlerweile so kundenfreundlich, dass man fast alles so bekommt, wie man es benötigt.

Inzwischen werden z.B. bereits Dachgepäckträgersysteme angeboten, die ein Betreten des Daches zum Befestigen der Leiter nicht mehr nötig machen. Alles geht problemlos über Schienen und andere Hilfsmittel, ohne seine Gesundheit zu gefährden.

Das „Fischernetz“

Gerade im Bereich der Kleintransporter wird gerne das „Fischernetz“ zur Ladungssicherung genommen. Hier muss deutlich gemacht werden, dass diese gemäß VDI 2700 Blatt 3.3 nicht zur Ladungssicherung zugelassen sind. Diese Art der gewirkten Netze ist ausschließlich als Abdecknetze erlaubt. Zum Beispiel für Grünschnitt oder andere Dinge, die vor dem Verwehen gehindert werden sollen. Selbst wenn es dazu ein Zertifikat gibt, sollte das kritisch hinterfragt werden. Denn diese Zertifikate sind für den Laien oftmals nicht verständlich genug geschrieben. Diese Netze können keine hohen Gewichte halten.

Des Weiteren ist die Dehnung dieser Netze deutlich über dem, was die Richtlinie erlaubt. Wenn man sagt, dass Grünschnitt damit abgedeckt werden kann, dann muss man – aus Erfahrung – eingrenzen, dass der Baumstamm, der zum Brennholz wird, keinen Grünschnitt mehr darstellt, sondern extra gesichert werden muss. Leider ist landläufig dieses Wissen noch nicht durchgängig vermittelt worden.

Ein wirkliches Netz zur Ladungssicherung kann derzeit nahezu nur aus Gurtband produziert sein.

Möglichkeiten zur Ladungssicherung

Pauschale Aussagen zur Ladungssicherung zu machen, ist einfach nicht möglich. Dazu werden viel zu unterschiedliche Güter gefahren. Der Handwerker hat andere Dinge zu sichern als das Logistikunternehmen oder andere.

Hier aber eine kleine Zusammenfassung der Möglichkeiten:

  • Handwerkerfahrzeuge:

Hier besteht die Möglichkeit der Fahrzeugregale, um die Werkzeuge und Materialien zu sichern. Dabei sollte beachtet werden, dass diese Regalsysteme nicht nach eigenem Ermessen eingebaut werden, sondern Fachleute sich damit beschäftigen.

  • Dachdecker:

Leitern und Tritte sind in der Regel über die Rückwände an der Pritsche oder auf dem Dach gesichert. Die Gasflasche ist leider oftmals nicht gesichert. Diese aber einfach auf eine reiberwerterhöhende Matte gestellt und am Schrank, einer Schiene zusätzlich gegen Kippen gesichert, und die Flasche kann als gesichert betrachtet werden. Die anderen Materialien lassen sich etwa durch Ladungssicherungsnetze oder andere Ladungssicherungssysteme sichern.

  • GaLa-Bauer:

Wie oft sehen wir die Rüttelplatte ungesichert unter einem Fischernetz geladen und damit vollkommen ungesichert. Wie oft kommt es vor, dass dazu die Schippen etc. frei auf der Ladefläche umherfliegen. Warum dazu diese nicht in eine Kiste packen? Die Kiste ist dann mit dem Fahrzeugaufbau verbunden. Dazu ist es auch möglich, die Rüttelplatte oder andere schwere Teile auf der Ladefläche festzuzurren. Entweder durch Nieder- oder Direktzurren.

  • Sprinter:

Im KEP-Bereich wird oft mit Trennnetzen gearbeitet, um eine Sicherung der Ladeeinheit herzustellen. Ansonsten wird hier bei Palettentransport auch niedergezurrt. Denn jedes Fahrzeug muss entsprechende Zurrpunkte haben. Dazu ist in der Regel auch ein Aufkleber auf der Ladefläche zu finden, was die Zurrpunkte so können.

  • Gefahrgüter:

Leider ist es immer wieder zu sehen, dass Kanister und Gasflaschen auf Fahrzeugen nicht gesichert sind. Das ist zwingend zu unterbinden. Im Grunde müssen diese komplett gegen jedwede Bewegung gesichert sein. Spraydosen können etwa in feststehenden Kisten geladen werden und dürfen sich darin auch nicht bewegen. Für Kanister und so gilt das Gleiche. Sie dürfen sich einfach nicht bewegen.

Fazit

Es gibt vielfältigste Möglichkeiten, die Ladung im Kleintransporter zu sichern. Eine pauschale Aussage, wie was zu sichern ist, kann hier nicht getroffen werden. Sollten einmal Fragen zur richtigen Ladungssicherung aufkommen: einfach bei uns melden. Wir helfen gern!

2 Gedanken zu „Ladungssicherung im Kleintransporter

  1. Ich wollte am Wochenende mit einem Transporter eine Waschmaschine abholen. Ich bin so etwas vorher noch nie gefahren und haben entsprechend auch noch nie Ladung gesichert. Danke für den Tipp, diese auf eine Palette zu packen und mit einem Niederzurgurt zu befestigen.

  2. Der Blog ist wirklich gut geschrieben! Ich habe ebenfalls vor, die Fahrzeugeinrichtung meiner Transporter auszubauen und suche noch nach idealen Aufbauten für Nutzfahrzeuge. Hoffentlich finde ich diese Woche noch einen guten Fachmann dafür.

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