Versand von Akkus und Batterien: Die Prüfzusammenfassung muss NICHT mitgeführt werden!

Zum Ende des Jahres 2019 wurden die Spediteure und Transportunternehmen nervös. Mit Datum des 31. Dezember lief mal wieder “ganz plötzlich” eine zweijährige Übergangsfrist ab. Immer wieder wurde nun gesagt – und ist sehr oft im Netz zu lesen –, dass die Prüfzusammenfassung, die für Lithium-Akkus zu erstellen ist, beim Transport mitzuführen sei. Einer meiner Kunden drohte sofort damit, “nie wieder Akkus zu transportieren”. Dazu zunächst die Information, was im Paragraph 2.2.9.1.7 ADR steht. Der Absatz g) sagt aus, dass jeder Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien nach dem “Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III” (Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5) […]