Verladerverantwortung im Handel?! Ja oder Nein?
In §22 StVO wird verlangt, dass die Ladung gesichert werden muss. Der Paragraph benennt dabei keine verantwortliche Person. Sicher ist, dass neben dem Fahrzeugführer und dem Fahrzeughalter auch der Verlader – der sogenannte „Leiter der Ladearbeiten“ – ebenfalls verantwortlich ist. Dazu gibt es neben dem Grundsatzurteil des OLG Stuttgart (AZ: 1 Ss 858/82 vom 27.12.1982) seit dem 28.11.2007 (AZ: 2 BvR 791/07) auch eine Bestätigung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Gibt es aber die Verladerverantwortung im Handel? Ja oder nein? Verladerverantwortung im Handel: ja oder nein? Diese Urteile berufen sich rein auf die Verantwortung im Speditions- und Transportgewerbe. Doch wie sieht […]