Verladerverantwortung an den Fahrer delegieren? Das ist nicht möglich!

Immer wieder bekommen wir in den Projekten bei Kunden oder bei Schulungen die Aussage von Verladern, dass man ja gar nicht selber für die Ladungssicherung verantwortlich sei: „Dafür ist ja schließlich der Fahrer verantwortlich.“ Das stimmt so nicht. Der Verlader – juristisch: der Leiter der Ladearbeiten – ist sehr wohl immer mit in der Verantwortung zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung. Dazu gibt es neben dem Grundsatzurteil des OLG Stuttgart (AZ: 1 Ss 858/82 vom 27.12.1982) seit dem 28.11.2007 (AZ: 2 BvR 791/07) auch eine Bestätigung des Bundesverfassungsgerichtes. Doch wer ist eigentlich mit welcher Konsequenz für was verantwortlich?

Verantwortung Fahrer

Die Verantwortung des Fahrers ist immer gegeben. Dieser hat gemäß §23 StVO immer dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Tut er das nicht, muss er mit einem Bußgeld von 80 € und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Wenn er Gefahrgüter transportiert, sogar bis zu 300 € und 1 Punkt.

Der Fahrer kann seiner Verantwortung nur gerecht werden, wenn er z.B. die Abfahrtkontrolle nachweisen kann, auch wenn diese keine straßenverkehrsrechtliche Relevanz hat. Die Abfahrtkontrolle ist durch die Berufsgenossenschaften gefordert. Des Weiteren muss er natürlich alles dafür getan haben, die Ladung richtig zu sichern.

Verantwortung Fahrzeughalter

Der Fahrzeughalter ist immer dafür verantwortlich, dass der Fahrer/Fahrzeugführer ein verkehrssicheres Fahrzeug nutzen kann. Dazu gehören auch ausreichende, zugelassene und geeignete Ladungssicherungshilfsmittel für die Ladung, die dem Fahrer übergeben werden. Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass der Fahrer geeignet und befähigt ist, das Fahrzeug lenken zu dürfen. Hat der Fahrer also einen gültigen Führerschein, in dem auch die „95“ eingetragen ist? Die „95“ mit entsprechendem Ablaufdatum auf der Rückseite des Führerscheins ist der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Diese muss jeder machen, der Fahrzeuge über 3,5 t für den Güterverkehr lenkt.

Der Halter ist gemäß §31 StVZO dazu verpflichtet, das regelmäßig zu überprüfen und ausschließlich verkehrssichere Transporte zuzulassen. Eine Zuwiderhandlung kostet ein Bußgeld von 270 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Des Weiteren gibt es bei Bußgeldern über 200 € auch einen Eintrag ins Gewerbezentralregister, das gegebenenfalls Einfluss auf die Erteilung und Verlängerung der Güterkraftverkehrslizenzen haben kann. Bei Gefahrgut beträgt das Bußgeld 800 € und 1 Punkt in Flensburg.

Verantwortung Verlader

Wenn man sich die StVO anschaut, dann gibt es dort den Verlader gar nicht. Dennoch wird dieser umgangssprachlich genannte Verlader immer wieder in die Verantwortung genommen. Juristisch ist der Begriff „Leiter der Ladearbeiten“ der richtige. Das bedeutet allerdings nicht, dass automatisch das Beladepersonal in der Verantwortung ist.

Jedes verladende Unternehmen ist in der Verantwortung. Das bedeutet, dass das Zulassen eines nicht verkehrssicheren Transportes ein Verstoß gegen §22 der StVO ist. Wie beim Fahrzeughalter ist auch hier die Kontrolle wichtig. Dazu gehört u.a. auch mal die Ansicht des Führerscheins. Gemäß OLG Bamberg muss monatlich stichprobenartig die Beladung kontrolliert werden. Das bedeutet, dass das verladende Unternehmen jeden Monat einmal den Fuhrpark kontrollieren und dokumentieren muss. Dazu gehört auch eine Positiv-Dokumentation.

Ein Bußgeld beträgt hier 60 € und 1 Punkt in Flensburg für die zu benennende Person. Bei Gefahrguttransporten erhöht sich das Bußgeld neben dem Punkt auf 500 €. Der Verantwortung wird man nur gerecht, wenn die Kontrollen durchgeführt und dokumentiert werden. Ein mögliches Beispiel zur Dokumentation finden Sie hier. Wenn Sie Fotos machen, achten Sie bitte auf die Richtigkeit. Die allermeisten Fotos, die als Nachweis gemacht werden, sind leider eine Bestätigung, dass der Transport ungesichert auf die Straße geschickt wurde.

Und eines ist in dem Zusammenhang der Verladerverantwortung ganz wichtig: Diese kann niemals an den Fahrer delegiert werden. Auch das ist richterlich entschieden worden.

Fazit

Jeder, der mit der Verladung zu tun hat, ist in der Verantwortung. Der Verlader (Leiter der Ladearbeiten) kann der Verantwortung nur gerecht werden, wenn er regelmäßig kontrolliert und dokumentiert. Die Verantwortung als Verlader kann nicht an den Fahrer delegiert werden.

Hier noch eine Übersicht der Verantwortlichkeiten:

Ein Gedanke zu „Verladerverantwortung an den Fahrer delegieren? Das ist nicht möglich!

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