Gute Nachricht für alle, die über die Anschaffung eines Transportfahrzeuges mit alternativen Antrieben nachdenken: Der Gesetzgeber hat die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klasse B in diesem Fall ausgeweitet. Jetzt dürfen die Fahrzeuge schwerer sein und trotzdem mit dem normalen Führerschein gefahren werden. Das ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
Erhöhung der Gesamtmasse bei Kleintransportern von 3,5 auf 4,25 t
Um die Energiewende auch bei Kleintransportern zu fördern, die durch ihr modernes Antriebssystem schwerer sind und deshalb die bisherige Grenze von 3,5 Tonnen zGG überschreiten, hat der Gesetzgeber diese Grenze nun auf 4,25 Tonnen zGG erhöht – so dass man nun auch mit dem normalen Führerschein der Klasse B diese Fahrzeuge fahren darf. Dies berichtet der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) in seiner neuesten Information vom 3. April 2023.
Voraussetzung für diese Erweiterung ist, dass das Antriebssystem des Fahrzeugs die Gewichtserhöhung rechtfertigt. Das heißt, es müssen Fahrzeuge sein, die zum Beispiel mit Strom oder Wasserstoff betrieben werden. Erlaubt sind auch Erdgas inklusive Biomethan, egal ob CNG oder LNG (gasförmig oder flüssig), aber auch Flüssiggas (LPG), mechanische Energie aus bordeigenen Speichern oder Quellen inklusive Abwärme. Sie müssen also „alternativ“ angetrieben werden.
Nur Transport von Gütern – und ohne Anhänger
Zwingende Voraussetzung ist der Einsatz als Transportfahrzeug zur Beförderung von Gütern. Und es dürfen keine Anhänger eingesetzt werden, was die gute Nachricht wohl in nicht wenigen Fällen dann doch wieder zu einer schlechten macht.
Die Regelung gilt nur für Fahrten im Inland. Außerdem müssen Inhaber der Führerscheinklasse B diese seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Laut BdKEP darf die Masse, die über 3500 kg hinausgeht, ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des alternativen Antriebssystems geschuldet sein – gegenüber dem Antriebssystem eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet ist. Auch dürfe die Ladekapazität im Vergleich nicht erhöht sein.
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